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Aktuelles

Vorstandsmitteilungen

"Öffentlichkeitsarbeit"

Entlebucher Sennenhunde vorgestellt in der Apothekenkundenzeitschrift

"Unsere besten Freunde", S&D Verlag GmbH, von Christel Fechler

TV-Moderatorin Nina Ruge ist " VDH-Botschafterin des Hundes " und erfreut sich an Sennenhunden

 

Zucht-, Kör- und  Leistungsbuch 2009

Das Zucht-, Kör- und Leistungsbuch ist fertig gestellt.

Bestellungen bitte an die Geschäftsstelle  Sauerbornsweg  2,   56357  Buch.  oder ewald.mueller@ssv-ev.de 

Das Versenden  der Zuchtbücher,  erfolgt nur gegen  Vorauszahlung auf  das Konto:

 

Schweizer  Sennenhund  Verein,  Ewald Müller  Volksbank Rhein Lahn e.G

Konto- Nr.:   0214561603   BLZ  57092800

IBAN:  DE41 5709 2800 0214 5616 03    BIC:  GENODE51DIE

 

Die vollständige Adresse und der Verwendungszweck ist grundsätzlich anzugeben.

Preis:  SSV Mitglieder  € 40,00,  Nichtmitglieder  € 50,00 incl. Porto und   

Verpackung.  Ausland:  Auf Anfrage  zuzüglich Portozuschlag.       

 

Die Zuchtbücher, sind ebenfalls über die Landesgruppen des SSV zu beziehen.

Nicht-Mitglieder

Frau Manon Siebe ist kein SSV-Mitglied mehr,
daher dürfen Hunde - welche sich in ihrem Besitz befinden- im SSV

nicht mehr zur Zucht verwendet werden.

Herr Hans-Peter Weissweiler ist kein SSV-Mitglied mehr,
daher dürfen Hunde - welche sich in seinem Besitz befinden- im SSV

nicht mehr zur Zucht verwendet werden.

Beschlüsse des Zuchtausschuss auf der Sitzung vom 20./21.2.2010

Projekte zur Gesunderhaltung unserer Sennenhunde ;Kooperation mit Eukanuba (Nash und Nunki)

Der SSV ist eine Kooperation mit Eukanuba (Nash und Nunki) eingegangen.
Im SSV ist es gute Tradition sich  an vielen wissenschaftlichen Untersuchungen zur Gesunderhaltung der Sennenhunde zu beteiligen. Oft sind diese Projekte kostenintensiv , jedoch haben unsere großen Anstrengungen dazu geführt , dass viele erbliche Erkrankungen mit Hilfe der SSV-Züchter erfolgreich bekämpft werden konnten.
Umsomehr freuen wir uns, dass in Zukunft Gesundheitsprojekte des SSV zusätzlich durch eine Kooperation mit Eukanuba unterstützt werden.

 

Mitteilungen aus dem Zuchtausschuss (gültig ab Veröffentlichung im UR oder SSV-Kurier)

I.  Änderung des Zuchtplan Appenzeller Sennenhunde (Änderungen in Fett- und Kursiv-Druck)

„……..

Verpaarungen

Zur Verbesserung der Inzuchtsituation  (Inzuchtkoeffizient) und der Erbgesundheit in der Rassepopulation erfolgt ein zielgerichteter  Einsatz der zur Verfügung stehenden Deckrüden –unter Einbeziehung der Ergebnisse ihrer kontrollierten Nachzucht und Steigerung der Verantwortlichkeit der Rüden- und Hündinnenbesitzer.

Ein Rüde darf, nach erfolgreich absolvierter Zuchtzulassungsprüfung (vgl. § 8 der Zuchtordnung des SSV) und Berücksichtigung der weiteren Zuchtvoraussetzungen (vgl. insbesondere Nr. 1 und Nr. 2 dieser Ausführungsbestimmungen) maximal 6 Würfe zeugen, die in das Zuchtbuch des SSV eingetragen werden; dabei dürfen nicht mehr als 2 Würfe in einem Zeitraum von 12 Monaten, ab dem Tag des ersten lebend geborenen Wurfes, gezeugt werden.

 

Hündinnen mit Nachkommen, die das Alter von 18 Monaten erreicht haben, dürfen solange nicht mehr zur Zucht verwendet werden, bis für mindestens 2 (bei Einlingswürfen 1) dieser Nachkommen pro Wurf (möglichst 1 Rüde und 1 Hündin), eine Untersuchung auf HD (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 3 der Zuchtordnung des SSV) einschließlich der Begutachtung von der Auswertungsstelle des SSV (Nachzuchtkontrolle) durchgeführt wurde. Die Zuchtleitung (vertreten durch den zuständigen Zuchtwart) legt in Absprache mit dem Züchter bei der Wurfabnahme fest, welche Nachkommen an dieser Nachzuchtkontrolle teilnehmen sollen. Für den Fall, dass bei einem der ausgewählten Hunde z.B. aus gesundheitlichen Gründen die erforderlichen Untersuchungen nicht durchgeführt werden können, ist ein weiterer  Welpe als „Ersatz-Nachkomme“ zu benennen. Werden nicht die von der Zuchtleitung in Absprache mit dem Züchter ausgewählten Hunde untersucht, so kann die erforderliche Nachzuchtkontrolle alternativ auch durch eine Untersuchung von 70 v.H. der Nachkommen pro Wurf erbracht werden.

 

Eine Verpaarungswiederholung kann einmal erfolgen, wenn nach Ablauf von frühestens zwei Jahren von mindestens 50 v. Hundert der Nachzucht aus dem ersten Wurf dieser Verpaarung ausgewertete Untersuchungen zur HD vorliegen und mindestens 50 v.Hundert bei einer Nachzuchtkontrolle oder bei einer SSV-Sonder- oder Spezialzuchtschau vorgestellt worden sind. Die Genehmigung ist nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Richterberichte etc.) durch die Zuchtleitung zu erteilen. Nur bei kritischen Werten z.B. im HD-Bereich kann eine Versagung der Genehmigung erfolgen. Ist aus dem ersten Wurf nur ein Welpe in das Zuchtbuch des SSV eingetragen, bedarf es des Nachweises von 100 v.H. Durch eine Verpaarungswiederholung darf die Anzahl Deckakte pro Jahr nicht erhöht werden.

 

Rüden, die am 3. Juli 2004 bereits zur Zucht zugelassenen sind und 4 oder mehr in das Zuchtbuch des SSV eingetragene Würfe gezeugt  haben, dürfen zunächst  noch 2 weitere Würfe zeugen. Alle anderen am 3. Juli 2004 bereits zur Zucht zugelassenen Rüden, dürfen unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits von Ihnen gezeugten und in das Zuchtbuch des SSV eingetragenen Würfe sowie der weiteren Zuchtvoraussetzungen (vgl. Nr. 1 und Nr. 2 dieser Ausführungsbestimmungen) noch solange zur Zucht verwendet werden, bis sie insgesamt 6 in das Zuchtbuch des SSV eingetragene Würfe gezeugt haben. Für eine darüber hinaus gehende weitere Zulassung dieser Rüden zur Zucht durch den Zuchtausschuss ist erforderlich, dass für mindestens 1/3 der insgesamt von diesen Rüden gezeugten und bis zum 2. Juli 2004 geborenen Welpen eine Nachzuchtkontrolle gem. b) durchgeführt wurde.

 

Braunfarbene Appenzeller Sennenhunde dürfen nur mit schwarzfarbenen Hunden verpaart werden.

 

Die Röntgenpflicht für Ellenbogendysplasie (ED) wird für Appenzeller Sennenhunde aufgehoben….“

 

II. Änderung der Körordnung:

 

1. Voraussetzungen für Entlebucher Sennehunde:

Für Entlebucher Sennenhunde muss bei der Ankörung ein EU-Befund vorgelegt werden.

 

2. Erfassung der Telefonnummern

Bei Körungen sollen die Telefonnummern der Besitzer erfasst werden.

 

3. Rüdenbesitzer

Bei der Ankörung muss der Nachweis des Besuches eines Züchterseminares vorgelegt werden.

 

 

III. Lebensalterzuchtwert beim Berner Sennenhund

 

Der Zuchtwert soll in Zukunft durch eine noch höhere Datendichte untermauert werden. Er ist dort besonders aussagekräftig , wo eine hohe Melderate im verwandtschaftlichen Umfeld eines Hundes besteht.

Hierzu leisten viele SSV- Züchter einen großen Beitrag, den es besonders zu würdigen und auch für potentielle Käufer transparent zu machen gilt.

Daher werden Züchter mit hoher Transparenz hinsichtlich aktueller Lebend- und Todmeldungsrate ab dem 01.07.10 auf der SSV-Homepage besonders hervorgehoben.

Hierzu werden die aktuellen Daten aller in den letzten 10 Jahren gezüchteten Hunde ausgewertet. Melderaten ( Lebend/Tod) über zunächst 40% , ab 01.01.11 über 60% und ab 01.07.11 über 75 % sind hierfür maßgeblich.

Die Züchter werden im Bestreben eine hohe Melderate zu erlangen dort durch Zuchtwarte besonders unterstützt, wo sich eine Meldung als besonders schwierig darstellt.

 

IV. Große Schweizer Sennenhunde:

 

Vor der Erfassung von Epilepsiefällen in Dogbase muss die Stellungnahme eines vom SSV beauftragten Fachtierarztes für Neurologie eingeholt werden.

 

 

SSV-Film , „Mein Hund – Mein Glück“

Die DVD ist über den Obmann für Aussstellungswesen , Jutta Hess

und in den Landesgruppen erhältlich.

Weitere Informationen hier 

 

Beschluss des Verwaltungsausschuss vom 21.11.08 zur Röntgenkaution beim Großen Schweizer

Der Beschluss aus der EV-Sitzung vom 17./18.03.2001 zum Pilotprojekt „Einzug einer

Röntgen Kaution für Große Schweizer Sennenhunde durch den Arbeitskreis“ wird aufgehoben.

Der AK GS darf keinen Geldeinzug über Röntgenkaution vornehmen.

Die noch offen stehenden Kautionssummen aus den letzten 24 Monaten sind  lt. des abgeschlossenen Kautionsvertrages nach Vorlage der Röntgenauswertung sofort an  den Kautionsgeber  zurück zu erstatten.

Über die weitere Verwendung aller  noch vorhandener Restbeträge wird dann vom SSV Vorstand in gemeinsamer Beratung mit dem Verwaltungs-Ausschuss entschieden.

Der SSV Vorstand und der AK GS klären die Vollmacht-Verhältnisse zur Konto-führung mit der Raiffeisen- und Volksbank, es zeichnen für das Konto mit Einzelvollmacht:

Frau Pinternagel, Mitglied AK GS, im Auftrag des AK GS

Frau Junker, Vorstand f. Finanzen,in Vertretung des SSV e.V.

Der AK GS hat den SSV Vorstand für Finanzen unverzüglich und fortlaufend über die Kontostände zu informieren unter Beifügung der Kopien der Konto Auszüge.

Nach Abschluss dieser Maßnahmen sind alle Unterlagen dem SSV e.V. zur gemeinsamen Prüfung mit dem SSV Revisions Organ zu übergeben.

Verantwortlich für die Durchführung einschl. Kontrolle:

                                                       Präsident Herr Dr. Bachmann

                                                       Vorstand für Finanzen Frau Junker

                                                       Vorstand für Verwaltung und Öffentlichkeit Ewald Müller

                                                       AK GS Mitglied Frau Pinternagel

                                                       SSV Revisionsorgan Herr Hunder und Herr Hess

(Dr.N.Bachmann-Präsident )