Der Verwaltungsausschuss besteht aus dem Präsidenten, dem Vorstand für Finanzen, dem Vorstand für Verwaltung und Öffentlichkeit (Vorstand) und allen Landesgruppenvorsitzenden oder ihren Vertretern. Der Tierschutzbeauftragte ist zur Teilnahme an den Sitzungen des Verwaltungsausschusses berechtigt; er hat kein Stimmrecht.
Der Verwaltungsausschuss hat folgende Aufgaben:
- Beratung der vom Vorstand erstellten Finanzplanung,
- Erstellung und Verabschiedung der jährlichen Terminplanung, insbesondere
für Ausstellungen,
Körungen, Prüfungen, das Züchtertreffen sowie die Rassetage
nach Beratung der Vorschläge der
jeweils ausrichtenden Organe,
- Erstellung eines Vorschlags für die von der Mitgliederversammlung
festzusetzenden Beiträge,
- Erstellung von Vorschlägen für die von der Mitgliederversammlung
zu beschließenden
Gebührenordnungen sowie deren vorübergehende Inkraftsetzung bis zur nächsten
Mitgliederversammlung,
- Erstellung eines Vorschlags für die von der Mitgliederversammlung
zu beschließende Spesenordnung sowie deren vorübergehende
Inkraftsetzung bis zur nächsten
Mitgliederversammlung,
- Entscheidung über Vereinsstrafen, soweit die Zuständigkeit
nicht beim Zuchtausschuss liegt,
- Bestätigung und Abberufung von Obleuten, wenn ein Amt zwischen
den Mitgliederversammlungen zu besetzen ist,
- Neugliederung von Landesgruppen nach § 17 Abs. 4,
- Auflösung von Ortsgruppen nach § 18 Abs. 3.

