SSV - Übungsleiterschulung
ÜL-Schulung 2017 (PDF-Datei ca. 95 KB)
SSV-Übungsleiterschulungen dienen der Aus- und Weiterbildung im Bereich Erziehung und Ausbildung und müssen von den SSV-Übungsleitern mindestens alle drei Jahre absolviert werden. Interessenten, die den SSV-ÜL-Schein anstreben, müssen sich vor Beginn der Ausbildung mit dem zuständigen LG-Vorstand in Verbindung setzen.
Alle an der Hundeausbildung interessierten Sennenhundfreunde können an einzelnen SSV-ÜL-Schulungen ebenfalls teilnehmen. Dieses Seminar gilt auch als SKN-Nachweis im DVG.
Anni Warfen
Obfrau f. Erziehung u. Ausbildung im SSV
LG Westfalen
Seminare f. Übungsleiter-Anwärter
zur Vorbereitung auf die Übungsleiterschulung und Prüfung
Referent: K. Besser, LG-Beauftragter für Erziehung und Ausbildung
Anmeldung: Klaus Besser (Kontaktdaten siehe SSV-LG-Westfalen, Rubrik Vorstand).
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt auf max. 24 Personen, teilnahmeberechtigt sind die gemeldeten Übungsleiter-Anwärter. Bei freier Kapazität können auch interessierte SSV- Mitglieder teilnehmen.
Die Teilnahmegebühr beträgt 15,00 Euro pro Seminar.
SSV-Ausbildungswoche
Anmeldung mit dem aktuellen Formular "Anmeldung zur SSV-Ausbildungswoche".
In den SSV-Ausbildungswochen findet in kleinen Gruppen Ausbildung nach SSV-PO für Anfänger und Fortgeschrittene(GH,UO,Stöbern,Fährten) statt.
Hinweis:
Mitglieder der ausrichtenden Landesgruppe können nach telefonischer Absprache an den
abendlichen Theorieveranstaltungen sowie am Spaßparcours und dem Training für Ausstellung & Körung (beinhaltet Vorführung des Hundes in Stand und Bewegung , Messen und Gebisskontrolle) unentgeltlich teilnehmen.
Terminschutzstelle
Terminschutzanträge für SSV-Prüfungen sind ab sofort einzureichen bei:
Gudrun Klar
Mozartstraße 67, 48291 Telgte
Telefon: 0176 / 61 32 90 90
Mail: terminschutz@t-online.de
Bearbeiten der Prüfungs-Richterberichte
Die Richterberichte der SSV-Prüfungen werden mit sofortiger Wirkung von
Frau Anke Lohmeyer, Oxstedter Str.28, 27478 Cuxhaven bearbeitet.
VDH-Beschluss zur Prüfungsordnung
Sperrfristen für tragende und säugende Hündinnen in sportlichen Prüfungen.
„Belastbarkeit von Hündinnen in der Zeit der frühen Trächtigkeit“
Der VDH-Vorstand hat in seinen Sitzungen am 4. Januar und 30. Mai 2013 folgende Änderung
der Prüfungsordnungen im Bereich Hundesport und Gebrauchshundewesen beschlossen:
Eine Hündin darf ab dem 19. Tag nach dem Deckakt in keiner Prüfung und keinem
Wettkampf innerhalb des Gebrauchshundsports, Windhundrennsports sowie aller
weiteren im VDH durchgeführten Hundesportarten geführt werden. Dieser Ausschluss
von sportlichen Prüfungsaktivitäten gilt bis zur vollendeten 12. Woche nach
dem Wurftag.
Im Bereich Ausdauer darf ab dem Deckakt keine Belastung mehr stattfinden.
Mit freundlichen Grüßen
Leif Kopernik
Geschäftsführer
Wichtiger Hinweis: Seit März 2012 gibt es überarbeitete Formulare.
insbesondere für SSV-Prüfungen. Alle Prüfungsformulare vor dem 2. März 2012
sind ab sofort ungültig. Bitte wenden Sie sich an Ihren
Landesgruppenbeauftragten für Erziehung und Ausbildung bzw. an ihren
Landesgruppenleiter. Dort erhalten Sie die neuen Formulare.
Anni Warfen, Obmann f. Erziehung und Ausbildung
SSV Prüfungstermine
Prüfungstermine für die ich den Terminschutz erteilt habe:
SSV-Terminschutzstelle - Gudrun Klar
Mozartstraße 67, 48291 Telgte
Telefon: 0176 / 61 32 90 90