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Zucht
Aktuelles

Allgemeine Informationen

Liebe Züchter/innen, Besitzer und Freunde der Schweizer Sennenhunde,

der SSV war bis heute und wird auch in der Zukunft ein Garant für eine verantwortungsvolle Rassehundezucht auf  höchstem Niveau sein. In der Vergangenheit konnten insbesondere im SSV viele Fortschritte bei der Zucht von gesunden Sennenhunden bei vielen Erkrankungen wie z.B. der HD oder der progressiven Retina Atrophie erreicht werden.

Nur die Transparenz, Offenheit und die konsequente Bekämpfung von Erbkrankheiten ermöglichen, dass im SSV Welpen mit besonders hohem gesundheitlichem Standard gezüchtet werden. Die meisten Welpenkäufer sind sich dieser Tatsache bewusst und schenken daher den Züchtern des SSV ihr besonderes Vertrauen. Auch Sie als Züchter profitieren von den hohen Zuchtanforderungen bei evtl. entstehenden Gewährleistungsansprüchen. Bei entsprechender, nachweislicher Aufklärung der Welpenkäufer können Sie darauf verweisen, dass Sie alles Menschenmögliche getan haben, um gesunde Welpen zu züchten. Der SSV unterstützt seit Jahren Gesundheits- und Forschungsprojekte, um den aktuellsten Stand der Forschung für das Wohl unserer Hunde sinnvoll nutzen zu können.

Wir bedanken uns bei allen SSV-Züchtern und Besitzern, die diesen nachhaltigen, für die eigene Zucht manchmal schwierigen und zugleich mutigen Weg mit uns gehen.

(Weitere Informationen finden Sie hier.)

(Der Präsident, der Zuchtausschuss)

Lesen Sie auch hier zum BGH Urteil einen Artikel von P.Koch.

Neue Beschlüsse aus dem Zuchtausschuss

 

Die Röntgenaufnahmen zusammen mit dem SSV-Röntgenformular, jedoch ohne Ahnentafel des Hundes müssen an die SSV-Auswertungsstelle geschickt werden:

Dr. Silke Viefhues

Bunsenstraße 20

59229 Ahlen

Das Röntgenformular finden Sie in der SSV-Welpenmappe. Im Weiteren kann es in der SSV-Geschäftsstelle abgerufen werden.

 

Der SSV hat an einer Bewegunsstudie der Friedrich-Schiller-Universität Jena teilgenommen .

Der SSV hat an einer Bewegungsstudie teilgenommen.Weitere Informationen und das Buch dazu finden Sie hier.

Genehmigungen zur Verpaarung ausländischer und DCBS Hunde mit SSV- Hunden

Für die Verpaarung von SSV-Hunden (Rüde und Hündin) mit nicht SSV-Hunden (Ausländer oder auch DCBS) bedarf es laut § 9 unserer Zuchtordnung in der Regel einer Genehmigung durch die Zuchtleitung. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Appenzeller Sennenhunde

I.  Änderung des Zuchtplan Appenzeller Sennenhunde „……..

Verpaarungen

Zur Verbesserung der Inzuchtsituation  (Inzuchtkoeffizient) und der Erbgesundheit in der Rassepopulation erfolgt ein zielgerichteter  Einsatz der zur Verfügung stehenden Deckrüden –unter Einbeziehung der Ergebnisse ihrer kontrollierten Nachzucht und Steigerung der Verantwortlichkeit der Rüden- und Hündinnenbesitzer.

Ein Rüde darf, nach erfolgreich absolvierter Zuchtzulassungsprüfung (vgl. § 8 der Zuchtordnung des SSV) und Berücksichtigung der weiteren Zuchtvoraussetzungen (vgl. insbesondere Nr. 1 und Nr. 2 dieser Ausführungsbestimmungen) maximal 6 Würfe zeugen, die in das Zuchtbuch des SSV eingetragen werden; dabei dürfen nicht mehr als 2 Würfe in einem Zeitraum von 12 Monaten, ab dem Tag des ersten lebend geborenen Wurfes, gezeugt werden.

Hündinnen mit Nachkommen, die das Alter von 18 Monaten erreicht haben, dürfen solange nicht mehr zur Zucht verwendet werden, bis für mindestens 2 (bei Einlingswürfen 1) dieser Nachkommen pro Wurf (möglichst 1 Rüde und 1 Hündin), eine Untersuchung auf HD (vgl. § 8 Abs. 2 Nr. 3 der Zuchtordnung des SSV) einschließlich der Begutachtung von der Auswertungsstelle des SSV (Nachzuchtkontrolle) durchgeführt wurde. Die Zuchtleitung (vertreten durch den zuständigen Zuchtwart) legt in Absprache mit dem Züchter bei der Wurfabnahme fest, welche Nachkommen an dieser Nachzuchtkontrolle teilnehmen sollen. Für den Fall, dass bei einem der ausgewählten Hunde z.B. aus gesundheitlichen Gründen die erforderlichen Untersuchungen nicht durchgeführt werden können, ist ein weiterer  Welpe als „Ersatz-Nachkomme“ zu benennen. Werden nicht die von der Zuchtleitung in Absprache mit dem Züchter ausgewählten Hunde untersucht, so kann die erforderliche Nachzuchtkontrolle alternativ auch durch eine Untersuchung von 70 v.H. der Nachkommen pro Wurf erbracht werden.

Eine Verpaarungswiederholung kann einmal erfolgen, wenn nach Ablauf von frühestens zwei Jahren von mindestens 50 v. Hundert der Nachzucht aus dem ersten Wurf dieser Verpaarung ausgewertete Untersuchungen zur HD vorliegen und mindestens 50 v.Hundert bei einer Nachzuchtkontrolle oder bei einer SSV-Sonder- oder Spezialzuchtschau vorgestellt worden sind. Die Genehmigung ist nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen (Richterberichte etc.) durch die Zuchtleitung zu erteilen. Nur bei kritischen Werten z.B. im HD-Bereich kann eine Versagung der Genehmigung erfolgen. Ist aus dem ersten Wurf nur ein Welpe in das Zuchtbuch des SSV eingetragen, bedarf es des Nachweises von 100 v.H. Durch eine Verpaarungswiederholung darf die Anzahl Deckakte pro Jahr nicht erhöht werden.

Rüden, die am 3. Juli 2004 bereits zur Zucht zugelassenen sind und 4 oder mehr in das Zuchtbuch des SSV eingetragene Würfe gezeugt  haben, dürfen zunächst  noch 2 weitere Würfe zeugen. Alle anderen am 3. Juli 2004 bereits zur Zucht zugelassenen Rüden, dürfen unter Berücksichtigung der bis zu diesem Zeitpunkt bereits von Ihnen gezeugten und in das Zuchtbuch des SSV eingetragenen Würfe sowie der weiteren Zuchtvoraussetzungen (vgl. Nr. 1 und Nr. 2 dieser Ausführungsbestimmungen) noch solange zur Zucht verwendet werden, bis sie insgesamt 6 in das Zuchtbuch des SSV eingetragene Würfe gezeugt haben. Für eine darüber hinaus gehende weitere Zulassung dieser Rüden zur Zucht durch den Zuchtausschuss ist erforderlich, dass für mindestens 1/3 der insgesamt von diesen Rüden gezeugten und bis zum 2. Juli 2004 geborenen Welpen eine Nachzuchtkontrolle gem. b) durchgeführt wurde.

 

Braunfarbene Appenzeller Sennenhunde dürfen nur mit schwarzfarbenen Hunden verpaart werden.

 

Die Röntgenpflicht für Ellenbogendysplasie (ED) wird für Appenzeller Sennenhunde aufgehoben….“

Berner Sennenhunde

Alterszuchtwert Berner Sennenhunde

Ein von Dr. Beuing errechneter Alterszuchtwert befindet sich noch in der "Erprobungsphase" .In diesen Zuchtwert fließen alle Daten der Lebend- und Todmeldungen ein. Eine hohe Rate von aktuellen Meldungen im verwandtschaftlichen  Umfeld eines Hundes beeinflußen den Alterszuchtwert positiv. Es konnte ein hoher Erblichkeitsgrad für das Zuchtziel "Alter" festgestellt werden.

(Siehe Artikel Zuchtwert Lebensdauer)

Der Zuchtwert soll in Zukunft durch eine noch höhere Datendichte untermauert werden. Er ist dort besonders aussagekräftig , wo eine hohe Melderate im verwandtschaftlichen Umfeld eines Hundes besteht.

Hierzu leisten viele SSV- Züchter einen großen Beitrag, den es besonders zu würdigen und auch für potentielle Käufer transparent zu machen gilt.

Daher werden Züchter mit hoher Transparenz hinsichtlich aktueller Lebend- und Todmeldungsrate ab dem 01.07.10 auf der SSV-Homepage besonders hervorgehoben.

Hierzu werden die aktuellen Daten aller in den letzten 10 Jahren gezüchteten Hunde ausgewertet. Melderaten ( Lebend/Tod) über zunächst 40% , ab 01.01.11 über 60% und ab 01.07.11 über 75 % sind hierfür maßgeblich.

Die Züchter werden im Bestreben eine hohe Melderate zu erlangen dort durch Zuchtwarte besonders unterstützt, wo sich eine Meldung als besonders schwierig darstellt.

Tod- und Lebendmeldungen

Ab sofort werden alle Tod- und Lebendmeldungen aller vier Sennenhundrassen

von Frau Reicheneder erfasst.

Bitte senden Sie die Meldungen direkt an:

Cornelia Reicheneder

Fasanenweg 29

84130 Dingolfing

Tel. 08731-40721

Fax  08731- 40722

Mail: cornelia.reicheneder@gmx.de

Die Formulare finden Sie hier.

Danke für Ihre Mithilfe.

Für das Forschungsprojekt „Maligne Histiozytose“ beim Berner Sennenhund benötigt

Dr. G.R. Rutteman, (Kleintierklinik, Universität Utrecht, P.O.-box 80.154, NL 3508 TG  Utrecht)

Blutproben gesunder, über zehnjähriger Berner sowie Blut an MH erkrankter Berner (siehe hierzu auch SSV-Kurier 4/07).

Die Kosten der Blutabnahme (bis 15 Euro )werden vom SSV übernommen.

Bitte helfen Sie durch Ihre Bereitschaft zur Untersuchung Ihres Hundes mit, diese Projekte zu unterstützen. Sie tragen zur Optimierung der Zuchthygiene und damit zur Gesundheit unserer Hunde bei!

 

Entlebucher Sennenhunde

Beschluss des Zuchtausschuss vom 2.4.2011

Zuchtprogramm Ektopische Ureter beim Entlebucher Sennenhund:

Alle eU nicht frei befundeten Hunde (EU-C) (Rüden und Hündinnen) sind bis auf Weiteres von der Zucht ausgeschlossen. Ein weiterer Zuchteinsatz von eU nicht freien Hunden (EU-C) kann erst dann wieder ermöglicht werden, wenn wissenschaftlich geklärt ist, ob und inwieweit mittels gezielter Anpaarungen durch den Zuchteinsatz eU nicht freier Hunde (EU-C) keine erkrankten Welpen erzeugt werden. Bei Rüden/Hündinnen mit dem Befund „Ureterenmündungen in den Blasenhals (Abweichung von der Norm EU-B)“ kann im Hinblick auf die Populationssituation bis auf Weiteres ein eingeschränkter Zuchteinsatz erfolgen.

Demzufolge dürfen nur noch Hunde (Rüden und Hündinnen, die „eU frei (EU-A)“ oder mit „Ureterenmündungen in den Blasenhals (Abweichung von der Norm, EU-B)“ befundet sind, zur Zucht zugelassen und eingesetzt werden.

Hunde mit dem Befund „Ureterenmündungen in den Blasenhals (Abweichung von der Norm EU-B)“ dürfen nur mit einem Hund verpaart werden der über einen Befund „eU-frei (EU-A)“ verfügt.

Da die gegenwärtigen Ergebnisse (Stand Frühjahr 2011) des Projekts „Ektopischer Harnleiter beim Entlebucher Sennenhund“ zeigen, dass die Blasenhalsmündungen klinisch in der Regel nicht von Bedeutung sind und teilweise deutliche Engpässe in der Partnerwahl bestehen, kann auf Antrag auch eine Verpaarung von zwei Hunden mit dem Befund „Ureterenmündungen in den Blasenhals (Abweichung von der Norm EU-B)“ zu gelassen werden, wenn der Züchter sich bereit erklärt die gesamte Nachzucht im Lebensalter von 6 bis 12 Monaten auf EU untersuchen zu lassen und bei Antragstellung die Einwilligung in die Weitergabe der Käuferdaten erteilt. Die Untersuchung der Nachkommen aus solchen Verpaarungen ist dringend erforderlich, um sicherzustellen, dass die Annahme richtig ist, dass solche Verpaarungen nicht zu einem höheren Risiko für klinisch relevante EU führen.

Eine Liste der anerkannten Untersucher kann bei der Projektbetreuerin Frau Margret Epple abgefragt werden.

Positiv befundete Rüden werden von der Deckrüdenliste, die der AKES führt, sowie von der Deckrüdenliste auf der HP des SSV heruntergenommen. Da die Deckrüdenliste für die Arbeit der Zuchtleitung, des Hauptzuchtwartes und des AKES unerlässlich ist, wird das Aufführen der Deckrüden auf der Deckrüdenliste des AKES verbindlich für alle Deckrüdenbesitzer vorgeschrieben.

Gleichzeitig wird der maximale HD Zuchtwert (Grenzwert) für das Zuchtprodukt für die Zeit dieses Zuchtprogramms von 102 auf 104 angehoben. Des Weiteren wird in Abweichung von § 8 Absatz 2 Nr. 1, Satz 3 der SSV-Zuchtordnung für die Zeit bis Herbst 2015 die als Voraussetzung für die Teilnahme an einer Zuchtzulassungsprüfung mindestens zweimal in den genannten Klassen zu erzielende Formwertnote von „Sehr Gut“ auf „Gut“ geändert.

 

Untersuchungen auf erbliche Augenerkrankungen - Änderung des Zuchtplans für Entlebucher Sennenhunde:

Es muss eine regelmäßige Untersuchung der Augen im Hinblick auf erbliche Augenkrankheiten (z.B. Katarakt, PRA, Glaukom) durchgeführt werden (vergl. § 7 und § 9 der Zuchtordnung des SSV). Nur Hunde mit negativem Befund dürfen weitere Verwendung in der Zucht finden. Die Augenuntersuchung hat erstmalig vor der Zuchtzulassungsprüfung und dann bis zum vollendeten 7.Lebensjahr im zweijährigen Abstand zu erfolgen. Nach dem vollendeten 7.Lebensjahr ist eine weitere Augenuntersuchung nicht mehr erforderlich, sofern bei Vollendung des 7. Lebensjahres eine Augenuntersuchung vorliegt, die nicht älter als zwei Jahre ist

Zuchtprogramm PRA-Gentest Entlebucher Sennenhunde (ES)

Bei ES ist für die Zuchtzulassung sowie eine Zuchtverwendung zusätzlich die Vorlage des Ergebnisses des PRA-Gentest (Laboklin oder Optigen) erforderlich.

ES die keinen solchen Test nachweisen können, dürfen nicht mehr zur Zucht verwendet oder zugelassen werden. Dies gilt auch für Hunde (Rüden sowie Hündinnen) aus dem Ausland.

Um keine PRA-positiven Welpen mehr zu züchten, sind Paarungen von zwei als Carrier (B) sowie Paarungen von als Carrier (B) mit als Affected (C) erkannten Hunden nicht mehr zulässig. Damit einerseits keine PRA-positiven Welpen mehr erzeugt und andererseits der in den vorangegangenen Jahrzehnten u.a. durch ungesteuerte Inzucht verarmte Genpool nicht noch weiter verkleinert wird, müssen die Normal/Clear-Rüden (A) vorrangig für die B-Hündinnen zur Verfügung stehen. A-Hündinnen sollen daher für den ersten Wurf einen B-Rüden zur Zucht benutzen. Bei den darauffolgenden Verpaarungen kann jeweils nach einem Wurf mit einem B-Rüden ein A-Rüde eingesetzt werden. Zusätzliche Verpaarungen mit einem A-Rüden (A/AVerpaarungen) die aufgrund fehlender B-Rüden für eine A-Hündin erforderlich werden, sind kurz zu begründen und bei der Zuchtleitung über den AKES zu beantragen.

Zuchtziel ist es mittelfristig den Anteil der Carrier-Hunde (B) deutlich zu senken. Der PRA-Test sollte im Moment vorrangig dazu dienen, dass keine an PRA erkrankenden Hunde mehr gezüchtet werden. Gleichwohl wird überwacht, dass der Anteil an B-Hunden nicht ansteigt sondern langfristig sinkt.

Christel Fechler ,Vorsitzende des Zuchtausschuss

 

 

Aktuelle Informationen zum Forschungsprojekt ektopische Ureter bei Entlebucher Sennenhunden.

Bitte beachten: aktuelle Informationen zum EU-Projekt

Die Untersuchungsbefunde der bis jetzt untersuchten Hunde werden direkt von Frau Dr. Reichler an die Besitzer verschickt.  Für direkte Rückmeldungen, wenn sich irgendwelche Probleme ergeben, wären wir dankbar. Umso schneller lassen sich diese Probleme beseitigen und im Raum stehende Fragen beantworten (Margret Epple  08331 2781, margretepple@web.de). 

Aktuelle Ergänzung Projekt ektopische Ureter (19.4.April 2010)

An der Universität Zürich wird auf Hochtouren am Projekt gearbeitet. Erste Ergebnisse der genetischen Untersuchungen geben Hoffnung auf eine Klärung des Erbgangs. Die Universität Zürich bittet jedoch dringend darum mehr komplette Familien zu untersuchen, in denen EU-C befundete Hunde diagnostiziert wurden.

 

Hier die Telefonnummern der Untersucher an den beauftragten Universitätskliniken:

Tierärztliche Hochschule Hannover: Ansprechpartner Herr Dr. Hungerbühler  ist umgezogen und hat eine neue Telefonnummer: 0511/9536200 oder 9536201

Neue Adresse:

Tierärztliche Hochschule Hannover

Bünteweg 9

30559 Hannover

Ludwig-Maximimilians-Universität München: Ansprechpartner Frau Dr. Dorsch,                Tel. 089 2180 2650

Vetsuisse-Fakultät Universität Zürich, Ansprechpartner PD Dr. med.vet. I.M. Dr.Reichler Tel: 0041 44 635 82 66, Fabienne Bitterli Tel. 0041 44 635 8264

 

An dieser Stelle allen Entlebucherbesitzern herzlichen Dank für die Bereitschaft ihre Tiere untersuchen zu lassen. Ein besonderes Dankeschön engagierten Züchtern, die die Besitzer sehr vieler Hunde aus ihrer Zucht zur Untersuchung motivieren konnten.

Christel Fechler, Zuchtleiterin und Margret Epple, Projektleiterin

 

Testlauf prcd – PRA für Entlebucher Sennenhunde

Der für die Entlebucher verbindlich vorgeschriebene prcd – PRA Test wird weiterhin von LABOKLIN( www.laboklin.com) in Bad Kissingen angeboten.

Der Untersuchungsauftrag mit dem Logo des SSV kann entweder direkt von der Homepage des SSV heruntergeladen und ausgedruckt werden oder ist vom Arbeitskreis Entlebucher Sennenhunde bei Frau Dr. Gabriele Luhofer. Telefon 06776/285

E-Mail: akentlebucher@email.de als Vordruck zu bekommen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Fragebogen zur Gesundheit beim Entlebucher Sennenhund

Wir bitten alle Entlebucher Besitzer sich ein paar Minuten für unseren ‚Check up’ Zeit zu nehmen.

Wir versichern Ihnen, dass die Angaben über Ihren Hund vertraulich behandelt werden und wären Ihnen sehr dankbar, wenn Sie diesen Fragebogen möglichst bald an die oben genannte Anschrift zurück senden oder faxen würden.

Hier das Formular zur Gesundheitsumfrage "Entlebucher Sennenhunde

Ihr AK Entlebucher

 

Große Schweizer Sennenhunde

Dem Zuchtplan wurde als Punkt 5 hinzugefügt:

Epilepsie  Elterntiere und unmittelbare Nachkommen von an Epilepsie erkrankten GSS dürfen nicht in der Zucht eingesetzt werden.

Zum Zeitpunkt einer Paarung muss die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten epileptischer Welpen gemäß aktueller Dogbase-Paarungsplanung kleiner als 3 % sein. Ausnahmen bedürfen der vorherigen Genehmigung der Zuchtleitung. Die Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung ist in den Mitteilungen der Zuchtleitung umgehend zu veröffentlichen.

Vor der Erfassung von Epilepsiefällen in Dogbase muss die Stellungnahme eines vom SSV beauftragten Fachtierarztes für Neurologie eingeholt werden.

Ergänzung: Dies gilt für die Hunde, die in Deutschland stehen.