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Landesgruppe
Westfalen
Mitgliederversammlung 2012

Herzliche Einladung zur

Mitgliederversammlung der Landesgruppe Westfalen e.V.

am Sonntag, dem 26. Februar 2012,

Landhaus Heitmann in Herzebrock-Clarholz

Beginn 10.00 Uhr

TOP       1            Begrüßung und Eröffnung

TOP       2            Verlesen und Genehmigung des Protokolls

                           der letzten Mitgliederversammlung

TOP       3            Ehrungen

TOP       4            Zuchtgeschehen 2011                                             

TOP       5            Rückblick / Vorschau

TOP       6            Kassenbericht                                                           

TOP       7            Bericht der Kassenprüfer                                                     

TOP       8            Entlastung des Landesgruppenvorstandes

TOP       9            Wahlen

                            - Wahl eines Wahlleiters

                                                      

                            - Wahl des Vorstandes

                              1. Landesgruppenvorsitzender

                              2. Kassierer

                              3. Beauftragte für Erziehung und Ausbildung

                              4. Beauftragte für das Ausstellungswesen

                              5. Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

                              6. Schriftführung

                            - Wahl des stellvertretenden Landesgruppenvorsitzenden

                            - Wahl des / der Kassenprüfers/in

TOP       10          Antrag auf Änderung der Satzung gemäß § 7 Abs. 3, Abs. 6 der Satzung

             

                            Zu ändern:

                            § 8

                            Der Vorstand

             

    • Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei Personen, dem Landesgruppenvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesgruppenvorsitzenden und dem Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich.

Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein einzeln.

Begründung:

Diese Änderung ist eine Anpassung an die tatsächliche tägliche Praxis, z.B. bei der Führung des Vereinskontos im online-Bereich, Einkäufe über das Internet etc.

Antrag durch den Vorstand am 21. Oktober 2010

TOP       11          Verschiedenes

Hinweis zu TOP 3:

Geehrt werden unsere Landesgruppenmitglieder, die auf eine 15- bzw. 25-jährige Mitgliedschaft im SSV zurück blicken können.

Weiterhin sollen die Züchter unserer Landesgruppe geehrt werden, welche die höchste HD-Auswertungsrate ihrer Würfe (Geburtsjahr 2009) haben. Die Nachweise senden Sie bitte bis zum 31. Januar 2011 an die Landesgruppen-Zuchtwartin.

Die Wegbeschreibung zum Landhaus Heitmann finden Sie hier.

 

Horst Tschentscher

LG-Vorsitzender

 

 

 

Nach der Mittagspause folgt das

 

Züchterseminar 2012 der Landesgruppe Westfalen

Beginn: 13.30 Uhr

Thema I:  Zucht im SSV

      Referent: LG Zuchtwart

Thema II: "Was, wenn es ein Tumor ist?"

                Referent: Tierarzt Dr. Carsten Grußendorf, 49565 Bramsche

Bitte beachten Sie, dass Züchter (auch Deckrüdenbesitzer sind Züchter!) gemäß Zuchtordnung des SSV mindestens alle 3 Jahre ein Züchterseminar vorweisen müssen.

Natürlich sind alle Interessierte herzlich eingeladen.

Wir freuen uns auf rege Teilnahme.

Für das Züchterseminar:

Landesgruppenzuchtwart