Im Zuge der bevorstehenden Neuwahlen im Februar 2012 hat sich der bestehende LG-Vorstand im Rahmen seiner letzten Vorstandssitzung dafür ausgesprochen, den Landesgruppenmitgliedern die einzelnen Vorstandsämter und vor allem die damit verbundenen Aufgabengebiete in einem groben Abriss kurz vorzustellen. Gemäß der im Vereinsregister des Amtsgerichts Recklinghausen eingetragenen Satzung vom 13.11.2005 besteht der Vorstand aus drei Personen, dem Landesgruppenvorsitzenden, dem stellvertretenden Landesgruppenvorsitzenden und dem Kassierer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinschaftlich. Die Mitgliederversammlung kann weitere Vorstandsmitglieder für einen, mehrere oder alle der folgenden Bereiche
wählen (erweiterter Vorstand). Soweit für einen oder mehrere Bereiche kein Vorstandsmitglied bestellt ist, obliegt die Zuständigkeit und Verantwortung für den oder die unbesetzten Bereiche dem Landesgruppenvorsitzenden oder dem stellvertretenden Landesgruppenvorsitzenden. Der Landesgruppenzuchtwart sowie die im Zuständigkeitsgebiet der Landesgruppe wohnenden Mitglieder des Vorstands des SSV und Spezial-Zuchtrichter des SSV können vom erweiterten Vorstand zu diesem hinzugewählt werden. Der Vorstand und der erweiterte Vorstand werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt; er bleibt jedoch bis zur Neuwahl im Amt. Wiederwahl ist zulässig. Die Gewählten müssen vor ihrer Wahl mindestens drei Jahre Mitglied des Vereins oder einer anderen Landesgruppe des SSV gewesen sein. Bei vorzeitigem Ausscheiden wählt die Mitgliederversammlung für die restliche Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied nach. Bis zur nächsten Mitgliederversammlung kann der Vorstand kommissarisch ein anderes Vorstands- oder Vereinsmitglied mit der Aufgabenwahrnehmung betreuen.
Aufgabengebiete des Landesgruppenvorstands Der Landesgruppenvorsitzende Der Landesgruppenvorsitzende fungiert als Bindeglied zwischen dem Vorstand des SSV und den Mitgliedern seiner Landesgruppe. Als stimmberechtigtes Mitglied im Verwaltungsausschuss tritt er sowohl für die Belange seiner Landesgruppe als auch die des Hauptvereins ein. Die Teilnahme an der mindestens einmal jährlich stattfindenden Verwaltungsausschusssitzung ist somit für ihn eine Selbstverständlichkeit. Ebenso die Übernahme diverser Aufgaben bei Veranstaltungen des SSV, wie z.B. die Einlasskontrolle und die Mithilfe als Wahlhelfer bei SSV-Mitgliederversammlungen, Funktion als Ordner bei SSV-Club- und Rüdenschauen und Betreuung des SSV-Infostandes. Innerhalb der LG ist er Ansprechpartner für Mitglieder und Interessierte, die Fragen rund um den SSV oder die vier zu betreuenden Rassen haben. Ein guter Kontakt zu den Züchtern seiner Landesgruppe sollte selbstverständlich sein. Ihm obliegt die Organisation, Leitung und Abwicklung der Landesgruppenversammlung sowie diverser LG-Veranstaltungen wie z.B. der Sennenhundtag, das Ring- und Körtraining, o.ä. Die Betreuung der Ortsgruppen (in Westfalen sind es mittlerweile 9 OG‘s) und der Besuch der Ortsgruppenversammlungen sowie die Wahlleitung bei Vorstandswahlen in den Ortsgruppen zählt mit zu seinen Aufgaben. Nach Vergabe einer Körung in die LG gehört die Organisation und Abwicklung ebenfalls in seinen Bereich. Als Repräsentant sollte der LG-Vorsitzende bei jeder Veranstaltung anwesend sein, natürlich gewisse Dinge delegieren, jedoch auch selbst „mit anfassen“, um den Bezug zur Basis nicht zu verlieren. Um die vielfältigen Aufgaben bewältigen zu können, ist Teamarbeit im LG-Vorstand unerlässlich. Trotz allem ist der gesamte Landesgruppen-Vorstand auf die Unterstützung seiner Mitglieder und vieler helfender Hände angewiesen.
Stellvertretender Landesgruppenvorsitzender zurzeit mit dem zusätzlichen Aufgabenbereich Öffentlichkeitsarbeit Der stellvertretende Landesgruppenvorsitzende vertritt wie der Name schon sagt den Landesgruppenvorsitzenden in allen seinen Aufgaben sofern er diese nicht selbst wahrnehmen kann. Daneben übernimmt der stellvertretende Landesgruppenvorsitzende derzeit die Verantwortung für den Bereich:
Öffentlichkeitsarbeit Das Vorstandsmitglied für Öffentlichkeitsarbeit zeichnet in erster Linie verantwortlich für die Selbstdarstellung der Landesgruppe in den unterschiedlichsten Medien, d.h. in der Vereinszeitschrift „SSV-Kurier“ sowie in der monatlich erscheinenden VDH-Zeitung „Unser Rassehund“ als auch im Internet. Der Tätigkeitsbereich umfasst neben der Ankündigung geplanter Aktivitäten ebenfalls das Verfassen von Artikeln über Veranstaltungen innerhalb der Landesgruppe. Hierzu zählt sowohl die Berichterstattung über die Mitgliederversammlungen als auch Beiträge über Veranstaltungen wie die LG-Ausstellung, Aktiv- oder Veteranentage, Ringtraining, Ringhelferschulungen etc. Alle Beiträge sind möglichst mit entsprechendem Bildmaterial zu untermalen. Die Pflege und Aktualisierung der Internetseite der Landesgruppe ist ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Darüber hinaus fällt in das Aufgabengebiet ebenfalls die Beantwortung unterschiedlichster An-/Fragen von LG-Mitgliedern sowie von Interessierten, die Informationen rund um den SSV oder über unsere 4 Sennenhundrassen (Rassemerkmale, Züchteradressen in Westfalen etc.) wünschen. Zum Ressort „Öffentlichkeitsarbeit“ zählt ebenfalls der Infostand, um dessen Betreuung sich bereits seit langen Jahren hauptverantwortlich Frau Roswitha Joeres kümmert. Von der Auswahl neuer Produkte über deren Einkauf, dem Auf- und Abbau sowie der Besetzung des Infostandes auf allen LG-Veranstaltungen, der Lagerung aller zum Infostand gehörenden Utensilien und Artikel, dem Versand von per Internet bestellten Artikeln bis hin zur Abrechnung der Ausgaben und Einnahmen mit dem Kassierer umfasst der Infostand ein sehr breites und zeitintensives Spektrum an Tätigkeiten.
Kassierer Dem Kassierer obliegt die Verwaltung des Landesgruppen-Vermögens. Die LG erhält einmal jährlich vom SSV die anteiligen Beiträge für ihre Mitglieder. Diese Mittel dürfen nur satzungskonform eingesetzt werden. Die Spesenordnung ist einzuhalten. Zu den Aufgaben des Kassieres gehören:
Ausstellungswesen Der Obmann für das Ausstellungswesen organisiert und koordiniert die Abwicklung der Landesgruppenschau. Der überwiegende Teil aller mit dem Amt verbundenen Aufgaben läuft in der Regel im Hintergrund ab und ist deshalb vielen Mitgliedern in der Landesgruppe nicht geläufig. Hierzu zählt z.B.
Schriftführer Dem Schriftführer obliegt die Erstellung der Protokolle von allen Sitzungen des LG-Vorstands sowie von der jährlichen Mitgliederversammlung.
Erziehung und Ausbildung Zu den Aufgaben des Beauftragten für Erziehung und Ausbildung zählen folgende Bereiche:
Es darf nicht vergessen werden, dass die Ämter im LG-Vorstand alle ehrenamtlich ausgeübt werden.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Aufgabenfeldern der einzelnen Vorstandsämter haben – sprechen Sie uns an! Ihr LG-Vorstand Westfalen |
